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Der Rechtsberater

Das menschliche Zusammenleben wird im Einverständnis der Beteiligten durch verschiedene Regelwerke geordnet: sozialem Ansehen, religiösen Vorschriften, Gesetzen, leider auch oft von der Überlegenheit des Stärkeren und so fort. Hier wollen wir unser Augenmerk auf die Gesetze richten. Diese weisen dem einzelnen grundsätzlich den Rahmen zu, innerhalb dessen er unter Aufsicht der Gesellschaft seine Handlungen gestalten soll. Im privaten und im öffentlichen Bereich. Im privaten, wenn wir durch andere hintergangen werden, oder wenn wir angeklagt werden, jemanden hintergangen zu haben. Im Öffentlichen, wenn wir mit den Gesetzen der Allgemeinheit in Konflikt kommen, insbesondere wenn das Vergehen unter das Strafrecht fällt. Die Gesellschaft hat es so eingerichtet, dass der einzelne gegen die Willkür der Justiz verteidigt werden kann. Denn die Justiz wird auch nur von Menschen gehandhabt. Es gibt nicht nur Justizirrtümer, sondern auch Justizverbrechen. Man lese nur das Buch von Bryan Stevenson, «Ohne Gnade», über die Prozesse mit Todesstrafe in den USA. Die Rechtsvertreter sind oft, natürlich nicht immer, auch Rechtsverdreher. Im vollen Bewusstsein der Schuld ihres Mandanten unternehmen sie alles, diese zu leugnen. Aus Geltungsdrang, Selbstsucht, materiellen Interessen. Die Schuld wird geleugnet, unter dem Vorwand der Suche nach der Wahrheit, selbst unter einer erdrückenden Beweislast, und dies nicht nur vom Schuldigen, sondern auch von seinem Rechtsvertreter. Das Gesetz wird ausgetrickst, der «tüchtige» Anwalt sucht nach Gesetzeslücken, die Gerechtigkeit wird verspottet. Man lese Dürrenmatts «Justiz», das Meisterwerk über den Zynismus der Rechtsverdrehung.