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Der gute Ruf der Kirche

Der Zentralpräsident der Vereinigung katholischer Juristen Italiens, ein gewisser Francesco D’Agostino hat in einem Radiointerview vom 6. Februar 2014 eine mentale Kontorsionsübung vollbracht. Er hat die UNO aufgefordert, gefälligst ihre Nase nicht in die inneren Angelegenheiten des Vatikans reinzustecken. Gemeint hat er damit, die Vertuschung der Pädophilie in der katholischen Kirche nicht zu kritisieren, schliesslich würde für den Vatikan das kanonische Recht gelten. Hört, hört! Wenn also ein irischer, amerikanischer, italienischer Wüstling sich an Kindern vergeht, so ist das also Sache des Vatikans, das Verbrechen unter den Teppich zu wischen. Schliesslich geht es um das Beichtgeheimnis, meint der gutgläubige Jurist. Welch unwürdige Einstellung! Erstens geht es nicht nur um die versteckten Fälle, die unter dem Beichtgeheimnis begraben werden, sondern auch um Vergehen, bei denen die Kirche mit den Tatsachen konfrontiert wurde und es vorzog, den Opfern monetäre Abgeltung zu gewähren, um die Namen der pädophilen Priester nicht preiszugeben. Und ausserhalb der Mauern des Vatikanstaates fallen diese Verbrechen alle unter die Gerichtsbarkeit der jeweiligen Länder, wo die Sauerei begangen wurde. Doch für diese Lakaien des anmassenden Aberglaubens ist alles unantastbar, was die widerliche Heuchelei der Kirchenfürsten stützt. Wir entrüsten uns, wenn wir hören, dass auf unseren Breitengraden fanatische Islamisten ihre Glaubensbrüder (und vor allem Glaubensschwestern) nach der Scharia richten wollen. Ausser dem so gescheiten D’Agostino anscheinend.