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DAS TUT ECHT WEH, IHR HERREN RICHTER

Erster Akt:
Ort der Handlung: Notfallaufnahme des Zieglerspitals in Bern
Darsteller: ein stink besoffener Mann; ein Polizist
Handlung: der stink Besoffene greift den Polizisten an und bespuckt ihn. Der Polizist verabreicht ihm eine Ohrfeige.
Zweiter Akt:
Ort der Handlung: Bundesgericht Bern
Darsteller: Richter des höchsten Gerichts der Schweiz
Handlung: der Polizist wird zu einer Busse von 300 Franken verurteilt
Begründung: „zweckentfremdeter Einsatz staatlicher Macht“; der Polizist wollte sich mit der Ohrfeige nur „innere Befriedigung verschaffen und wollte damit kein amtliches Ziel verfolgen“. (NZZ, 3. November 2009, S. 10)
Kommentar: richtig wäre gewesen: Polizist: „Herr Trunkenbold, es bedeutet mir wirklich große innere Überwindung, doch ich sehe mich gezwungen, angesichts der von Ihnen begangenen Verfehlungen, Ihnen eine amtlich zu kleben.” C’est le ton qui fait la musique!